AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung der Immobilien Schneider München GmbH, Sophienstraße 2, RGB, 80333 München, Amtsgericht München HRB 245336
Stand: 8/2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilien Schneider München GmbH – nachfolgend „Makler“ genannt – und deren Kunden. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Makler deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Makler in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Maklers maßgebend.
§ 2 Provisionsanspruch
(1) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers erhält dieser einen Provisionsanspruch nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(2) Die Höhe der Provision ist abhängig von der jeweiligen Art des Rechtsgeschäfts und versteht sich jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,00 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei (2) Monatsmieten (Gewerbe, Bürogebäude etc.) ;
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3,00 % des Kaufpreises.
(3) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung und vorbehaltlich der Absätze 5 und 6 vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an einem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem ursprünglich verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht (wirtschaftlich ähnliche Geschäfte).
(5) Bei Nachweis bzw. Vermittlung von Wohnraummietverträgen ist die Provision gemäß dem Bestellerprinzip stets vom Auftraggeber zu tragen (§ 2 WoVermittG).
(6) Bei Nachweis bzw. Vermittlung von Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gegenüber Verbrauchern gilt Folgendes:
a) Der Käufer ist zur Zahlung der Provision verpflichtet, sofern er alleiniger Auftraggeber des Maklers ist.
b) Sofern der Verkäufer alleiniger Auftraggeber des Maklers ist, sind Verkäufer und Käufer jeweils zur Zahlung der hälftigen Provision verpflichtet. Der Käufer ist zur Zahlung der Provision erst verpflichtet, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der (hälftigen) Provision nachgekommen ist und dies dem Käufer nachgewiesen wird.
c) Haben sowohl Käufer als auch Verkäufer sich zur Zahlung der Provision verpflichtet, tragen die Kaufvertragsparteien die Provision mangels anderweitiger Vereinbarung jeweils zur Hälfte.
§ 3 Fälligkeit der Provision
(1) Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §2 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.
(2) Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
(3) Im Falle des Verzugs mit Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 5 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 4 Doppeltätigkeit
Der Makler darf, soweit gesetzlich zulässig, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 5 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 6 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§ 7 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§ 8 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 9 Haftung
(1) Die Maklerfirma haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Maklerfirma, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für Schäden, die unter die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine von der Maklerfirma ausdrücklich übernommene Garantie fallen.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (z. B. richtige Weitergabe objektbezogener Informationen, Wahrung vertraglich zugesicherter Vertraulichkeit) – ist die Haftung der Maklerfirma auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung der Maklerfirma für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktions-/Betriebs- oder Nutzungsausfall, Finanzierungskosten sowie sonstige Vermögensschäden.
(4) Soweit die Maklerfirma für Datenverlust haftet, ist diese – vorbehaltlich Ziff. 1 – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(5) Soweit die Haftung der Maklerfirma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Änderung und Ergänzungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich aller Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für eine Vereinbarung, mit der die vorstehende Textformklausel aufgehoben, geändert oder eingeschränkt wird. Individuelle Abreden im Sinne des § 305 b BGB bleiben hiervon unberührt und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien Schneider München GmbH, Sophienstr.2, 80333 München, Tel.: (089) 430 94 18 I Fax: (089) 430 11 83
E-Mail: info@immobilienschneider.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Falls Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, steht Ihnen zusätzlich unser „Vertrag widerrufen“-Button auf www.immobilien-schneider.de während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Ihrer Erklärung.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, zahlen wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Entgelte unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Entgelte werden dafür nicht berechnet.
Haben Sie verlangt, dass wir mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistung entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben,
nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und
Sie gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Immobilien Schneider München GmbH, Sophienstraße 2, 80333 München, Tel.: (089) 430 94 18, Fax: (089) 430 11 83, E-Mail: info@immobilienschneider.com
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________
– Bestellt/abgeschlossen am () ________ / erhalten am () ________
– Name des/der Verbraucher(s): _______________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
– Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Kunde sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wird hingewiesen.
Musterwiderrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–
An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–
Name des/der Verbraucher(s)
–
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.